Die IPPC-Vertragsstaaten haben Zuwachs bekommen. Seit dem 23.06.2009 muss nun für alle Holzpackmittel, die in Israel eingeführt werden sollen, zwingend der ISPM-Standard eingehalten werden. Somit sind es nun 166 Staaten, die die Umsetzung des ISPM-Standards Nr. 15 fordern.
Das bedeutet, dass beim Export von Waren in Holzverpackungen in diese Länder, die Verpackungen nach ISPM 15 ( Internationaler Standard Phytosanitärer Maßnahmen Nr. 15) behandelt und mit einer Markierung versehen sein müssen.
Doch nicht jeder kann diese Markierung auf Verpackungsholz anbringen. Hierzu ist eine Registrierung von der zuständigen Behörde erforderlich.
Danach können die Hölzer für Industrieverpackungen, Exportverpackungen, Stauhölzer für Container mit dem zugewiesenen IPPC-Zeichen versehen werden.
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